Walter Nöstlinger
Prof. Walter Nöstlinger, Leitender Sekräter AK OÖ (iR)
Prof. Walter Nöstlinger, Leitender Sekräter AK OÖ (iR)
Der Kommentar fasst jene Bestimmungen zusammen, die bei der Beschäftigung jugendlicher Arbeitnehmer (Lehrlinge) zu beachten sind. Es geht um Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen, Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen, Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln und sonstigen gefährlichen und belastenden Arbeitsvorgängen.
Der erste Kommentar, der Fragen des Öffnungszeitengesetzes 2003 samt allen 9 Öffnungszeiten-Verordnungen der Bundesländer sowie das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz umfassend behandelt.
In Österreich gibt es über 300 Spitäler mit rund 70.000 Betten. Die Krankenanstalten versorgen jährlich über 2 Millionen Patienten stationär. Mehr als 50.000 Menschen werden in Alten- und Pflegeheimen versorgt. Zehntausende Personen erhalten regelmäßig oder fallweise Unterstützung durch mobile Dienste.
In Österreich befinden sich rund 150.000 jugendliche Arbeitnehmer in einem Arbeits- bzw Ausbildungsverhältnis. Für Dienstgeber, die Jugendliche beschäftigen und daher Verantwortung betreffend Einhaltung der Bestimmungen des KJBG tragen, ist es nicht immer leicht, eine Übersicht über die für diesen Personenkreis geltenden Bestimmungen zu behalten. Es ist aber auch für jugendliche Arbeitnehmer und deren Eltern nicht leicht, einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu behalten.